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Es ist für den Staat nicht rechtmäßig, verschiedene Arten von Religion gleichzubehandeln
Geistliches
Psalm 53,2- „Der Herr blickt vom Himmel herab auf die Menschen, zu sehen, ob es einen Verständigen gibt, der nach Gott fragt.“
Glaubenslehre
Papst Leo XIII. (1885): „Für den Staat ist es ebensowenig rechtmäßig wie für den Einzelnen, alle religiösen Pflichten zu vernachlässigen oder verschiedene Arten von Religion gleichzubehandeln... Dies ist also die Lehre der katholischen Kirche über die Verfassung des Staates.“ (Immortale Dei, Nr. 34-36)