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Nichtkatholische Namen sollten weder Kindern noch Erwachsenen bei der Taufe gegeben werden
Geistliches
Hl. Basilius: „Denn was nützt es dem Menschen, wenn er sich gestern den Bauch vollgeschlagen hat, wenn sein natürlicher Hunger heute nicht die richtige Befriedigung in der Nahrung findet? Ebenso gewinnt die Seele nichts durch die Tugend von gestern, wenn sie nicht durch das rechte Verhalten von heute ergänzt wird. Denn Gott spricht: ‚Ich werde euch so beurteilen, wie Ich euch finden werde.‘“ (Brief 42, 4. Jahrhundert)
Glaubenslehre
Papst Benedikt XIV., Quod Provinciale, 1. Aug. 1754: „Der Provinzialrat eurer Provinz Albanien... hat in seinem dritten Kanon unter anderem, wie ihr wisst, feierlich verordnet, dass weder Kindern noch Erwachsenen bei der Taufe türkische oder mohammedanische Namen gegeben werden dürfen... Das sollte keinem von euch schwerfallen, ehrwürdige Brüder, denn selbst keiner der Schismatiker und Häretiker ist so unbedacht gewesen, einen mohammedanischen Namen anzunehmen, und wenn eure Gerechtigkeit nicht größer ist als ihre, werdet ihr nicht in das Reich Gottes eingehen.“