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Papst St. Martin I. übt die päpstliche Jurisdiktion im Osten aus
Der heilige Papst Martin I. wird von den östlichen „Orthodoxen“ als Heiliger anerkannt. Im Jahr 649 sandte er einen Brief an Johannes, den Bischof von Philadelphia in Arabien, in dem er ihn anwies, Bischöfe und Priester in den östlichen Bistümern von Jerusalem und Antiochia zu ernennen. Häretiker hatten viele Machtpositionen im Osten an sich gerissen. Papst Martin I. lehrt, dass ihn seine apostolische Autorität, die auf dem beruht, was Christus dem heiligen Petrus gegeben hat, dazu befähigt, diese Macht in den östlichen Bistümern auszuüben. Dies ist ein weiteres klares Beispiel für die universale päpstliche Jurisdiktion im ersten Jahrtausend.
Papst St. Martin I., An Johannes, den Bischof von Philadelphia (in Arabien), 31. Oktober 649: „... damit du korrigierst, was unzulänglich ist, und Bischöfe, Priester und Diakone in allen Städten der Bistümer von Jerusalem und Antiochia ernennst. Es ist angemessen, dass du dies auf Anweisung unserer apostolischen Autorität tust, die uns der Herr gegeben hat durch den allerheiligsten Petrus, den Fürsten der Apostel, wegen der verzweifelten Not unserer Zeit und des Drucks der [arabischen] Stämme...“ (Bronwen Neil & Pauline Allen, Conflict And Negotiation In The Early Church, S. 212)